Leistungen für Bildung und Teilhabe

Ziel dieser Leistungen ist es, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Teilhabe an konkreten Projekten des sozialen und kulturellen Lebens zu ermöglichen. In Bildung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für Kinder und Jugendliche liegt eine Schlüsselfunktion für die Herstellung von Chancengerechtigkeit. Die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft muss deshalb für alle Kinder und Jugendliche, unabhängig von ihrer Herkunft und der materiellen Situation in den Familien, gewährleistet werden.

Als Bedarfe werden anerkannt: Ausflüge und Fahrten, eintägige Schulausflüge, eintägige Ausflüge in Kindertageseinrichtungen, mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulischen Bestimmungen und mehrtägige Fahrten im Rahmen des Besuchs einer Kindertageseinrichtung.

Persönlicher Schulbedarf

Ohne Antrag wird beim jeweiligen Leistungsberechtigten ein Betrag von insgesamt 100 Euro pro Jahr pro Schulkind bedarfserhöhend berücksichtigt. Die Auszahlung erfolgt in Höhe von 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar jeden Jahres. Diese Leistung dient insbesondere dem Erwerb von Gegenständen zur persönlichen Ausstattung für die Schule (z. B. Schulranzen, Schulrucksack, Turnzeug, Blockflöte) und für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien.

Schülerbeförderung

Schülerinnen und Schüler, die auf Schülerbeförderung angewiesen sind, um die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgang zu erreichen, werden unter Berücksichtigung des Nachranges (Leistungen von anderer Seite) die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen erstattet.

Lernförderung

Für Schülerinnen und Schüler wird als Bedarf eine ergänzende außerschulische Lernförderung anerkannt, wenn und soweit diese geeignet und erforderlich ist, die festgelegten Lernziele zu erreichen. Schulische und schulnahe Angebote haben Vorrang vor der außerschulischen Lernförderung. Die Notwendigkeit der Lernförderung ist durch die Schule zu bestätigen.

Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Wenn in Schulen, Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege ein gemeinsames Mittagessen angeboten wird, können Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die in einer Kindertageseinrichtung untergebracht sind oder für die Kindertagespflege geleistet wird, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die über den Eigenanteil (ein Euro) hinausgehenden Kosten auszugleichen.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, für Unterricht in künstlerischen Fächern und angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und für Ferienfreizeiten wird für Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ein Budget von 10 Euro im Monat berücksichtigt. 

(Quelle: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, RLP)

Drucken

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.